Der Begriff Inventarisierung bezeichnet den systematischen Prozess der vollständigen Erfassung, Beschreibung und Dokumentation von Gegenständen, Vermögenswerten oder Beständen. Ziel der Inventarisierung ist es, einen strukturierten Überblick über vorhandene Objekte zu erhalten, diese eindeutig zu identifizieren und ihren Zustand, ihren Wert oder ihre Zuordnung festzuhalten. Sie dient sowohl der Ordnung als auch der Kontrolle und bildet häufig die Grundlage für Verwaltung, Buchhaltung, Archivierung oder rechtliche Nachweise.
Kurz gesagt, bezeichnet die Inventur die körperliche Zählung der Vermögensgegenstände, wohingegen die Inventarisierung ein umfassenderer Prozess ist, der zusätzlich deren Erfassung, Bewertung und Dokumentation beinhaltet.