FOB steht für „Free on Board“ und ist ein Incoterm, der die Lieferung von Waren per Schiff regelt. Der Verkäufer trägt alle Kosten und Risiken bis zur Verladung der Ware auf das Schiff im Verschiffungshafen.
Der FOB Incoterm gehört zu den ältesten Lieferbedingungen im Außenhandel. Er kommt ausschließlich beim See- und Binnenschifftransport zum Einsatz. FOB regelt klar, wer für den Transport, die Versicherung und das Risiko der Ware verantwortlich ist – und bis wann.
Beim FOB-Vertrag endet die Verantwortung des Verkäufers, sobald die Ware ordnungsgemäß auf das Schiff im benannten Verschiffungshafen geladen ist. Ab diesem Moment übernimmt der Käufer sämtliche Risiken und Kosten. Dazu zählen Seefracht, Versicherung und etwaige Verzögerungen. Der Käufer muss das Schiff organisieren und den Frachtvertrag abschließen.
FOB wird oft bei Massengütern, Rohstoffen oder Maschinenlieferungen verwendet. Voraussetzung ist immer ein Verschiffungshafen. Der Verkäufer trägt die Exportkosten, etwa für Zollabfertigung, Verpackung und Transport zum Hafen. Die Verladung auf das Schiff liegt ebenfalls in seinem Verantwortungsbereich. Schäden nach diesem Zeitpunkt gehen zu Lasten des Käufers.