Das Feiertagsfahrverbot für LKW ist eine gesetzliche Regelung, die den Güterverkehr mit LKW über 7,5 Tonnen an Sonn- und Feiertagen untersagt. Ziel ist es, den Verkehrsfluss für Urlauber zu entlasten und Lärmemissionen zu verringern.
Das Feiertagsfahrverbot betrifft alle LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen sowie LKW mit Anhänger – unabhängig vom Gewicht. Es gilt in Deutschland an allen bundeseinheitlichen Feiertagen, wie Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit und dem 1. und 2. Weihnachtsfeiertag. Zusätzlich greifen länderspezifische Verbote an regionalen Feiertagen, etwa Fronleichnam oder Allerheiligen.
Die Regelung gilt jeweils von 0:00 Uhr bis 22:00 Uhr des betreffenden Feiertages. Das Sonntagsfahrverbot, das ebenfalls für schwere LKW gilt, ist davon unabhängig und gilt von 0:00 bis 22:00 Uhr an allen Sonntagen. Wer gegen das Verbot verstößt, riskiert Bußgelder – für Fahrer und Unternehmer.
Das Ziel der Vorschrift ist, den Feiertagsverkehr für Urlauber, Familien und Berufspendler zu entlasten. Außerdem sollen Lärm, Abgase und Unfallrisiken reduziert werden. Besonders an Ferien- und Ausflugswochenenden dient das Fahrverbot auch dem Umweltschutz und der Lebensqualität in stark befahrenen Regionen.