Der Begriff FCA Incoterm steht für „Free Carrier“ und ist eine der international anerkannten Lieferbedingungen, die von der Internationalen Handelskammer (ICC) im Rahmen der sogenannten Incoterms definiert werden. Die Abkürzung FCA bedeutet, dass der Verkäufer seine Lieferverpflichtung erfüllt, sobald die Ware einem vom Käufer benannten Frachtführer oder einer anderen benannten Partei an einem vereinbarten Ort übergeben wurde. Dies kann entweder das Gelände des Verkäufers oder ein anderer Ort sein. Der FCA Incoterm regelt dabei genau den Übergang von Kosten und Risiken vom Verkäufer auf den Käufer und ist besonders in multimodalen Transporten verbreitet. Wichtig ist, dass ab dem Übergabepunkt der Käufer sämtliche Transportkosten und Risiken trägt.