Der Begriff Exporteur bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die Waren, Güter oder Dienstleistungen aus einem Land in ein anderes ausführt. Ein Exporteur kann sowohl ein einzelnes Unternehmen als auch eine Institution oder eine Privatperson sein, die am internationalen Handel teilnimmt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, Produkte über nationale Grenzen hinweg zu verkaufen und zu transportieren. Der Exporteur trägt dabei die rechtliche und wirtschaftliche Verantwortung für den Exportvorgang, einschließlich Zollabwicklung, Transportorganisation und Risikomanagement. In der globalen Wirtschaft spielt der Exporteur eine zentrale Rolle, da er den internationalen Warenverkehr und den Austausch von Gütern zwischen verschiedenen Volkswirtschaften ermöglicht.
Typische Begriffe, die im Kontext des Exporteurs verwendet werden, sind: Ausgangsland, Exportversand, Import und Zoll
Ein Exporteur ist für den Verkauf und Versand von Waren oder Dienstleistungen ins Ausland verantwortlich. Er kümmert sich um alle notwendigen Formalitäten, wie Zolldokumente, internationale Zahlungsabwicklung und Logistik.
Man gilt als Exporteur, wenn man regelmäßig Waren oder Dienstleistungen über nationale Grenzen hinweg verkauft. Der Status als Exporteur wird oft durch das Überschreiten bestimmter Umsatzschwellen oder die Häufigkeit der Auslandsgeschäfte definiert.