Der Begriff Beiladung bezeichnet im logistischen Kontext den Transport von Gütern, die zusätzlich zu einer bereits bestehenden Hauptladung befördert werden. Ziel dieser Praxis ist es, die Ladekapazität eines Fahrzeugs optimal auszunutzen und Leerfahrten zu vermeiden. Dadurch entstehen wirtschaftliche Vorteile für Speditionen und Kunden, da Kosten und CO₂-Emissionen reduziert werden. Besonders für kleinere Sendungen oder Umzüge stellt die Beiladung eine effiziente und umweltfreundliche Transportlösung dar.
Im juristischen Sinne hingegen beschreibt der Begriff die Einbeziehung Dritter in ein laufendes Gerichtsverfahren, wenn deren rechtliche Interessen von der Entscheidung betroffen sein könnten. Damit dient die Beiladung im Rechtswesen der Wahrung des rechtlichen Gehörs und der Verfahrensgerechtigkeit.
Typische Begriffe, die im Kontext der Beiladung verwendet werden, sind: FTL, Offene Ladung, Offene Transporte, Palettenversand und Partial Truckload