Die Abstellgenehmigung ist besonders praktisch, wenn man tagsüber selten zu Hause ist. Sie ermöglicht Paketdiensten, Sendungen an einem vereinbarten Ort abzustellen – auch ohne persönliche Übergabe. So kommt die Lieferung an, auch wenn niemand öffnet.
Eine Abstellgenehmigung ist eine schriftliche Vereinbarung mit einem Paketdienst, Pakete an einem definierten Ort zu hinterlegen. Sie ersetzt die persönliche Übergabe durch eine dauerhafte Zustelloption an einem Wunschort.
Eine Abstellgenehmigung entlastet nicht nur Zusteller, sondern auch Empfänger. Sie sorgt dafür, dass Pakete zugestellt werden können, auch wenn niemand anwesend ist. Typische Abstellorte sind der Hauseingang, die Garage, der Garten oder ein Paketkasten. Wichtig ist, dass der Ort sicher und witterungsgeschützt ist. So bleibt das Paket unversehrt und die Lieferung zuverlässig.
Die Genehmigung wird meist direkt beim jeweiligen Versanddienstleister erteilt. Das erfolgt über ein Onlineformular oder im Kundenkonto. Dort lässt sich auch festlegen, ob die Genehmigung dauerhaft oder nur vorübergehend gelten soll. Eine einmal eingerichtete Abstellgenehmigung kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Das gibt den Kunden Flexibilität.
Rechtlich betrachtet überträgt der Empfänger mit der Abstellgenehmigung das Risiko für Verlust oder Beschädigung. Sobald das Paket am vereinbarten Ort abgestellt wurde, gilt es als zugestellt. Eine Haftung durch den Zusteller besteht in der Regel nicht mehr. Deshalb sollte der gewählte Ort gut überlegt sein.
In Mehrfamilienhäusern kann es zu Problemen kommen, wenn keine klaren Abstellmöglichkeiten bestehen. In solchen Fällen ist die Absprache mit dem Vermieter oder den Nachbarn sinnvoll. Auch der Hausflur ist oft nicht erlaubt, da er öffentlich zugänglich ist.
Für Gewerbetreibende kann eine Abstellgenehmigung besonders hilfreich sein. So gehen wichtige Lieferungen nicht verloren, wenn niemand im Büro ist. Auch bei wiederkehrenden Lieferungen – etwa im Onlinehandel – spart man Zeit und Aufwand.
Einige Dienstleister bieten die Möglichkeit, mehrere Orte festzulegen oder Zusatzhinweise zu hinterlegen. Zum Beispiel: „Hinter dem Mülltonnenhäuschen“ oder „bitte mit Plane abdecken“. Solche Angaben helfen dem Zusteller, das Paket sicher abzulegen.
Allerdings ist die Abstellgenehmigung nicht für alle Lieferarten geeignet. Einschreiben, Wertsendungen oder Sendungen mit Altersprüfung dürfen nicht ohne Unterschrift übergeben werden. Hier greift die Abstellgenehmigung nicht.