
Seit dem 21. Mai 2022 gilt für alle Transporteure innerhalb der EU eine erweiterte Lizenzpflicht: Auch Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht benötigen nun eine gültige EU-Lizenz, um grenzüberschreitende Transporte durchführen zu dürfen. Damit betrifft die Regelung nicht mehr nur klassische Lkw-Betreiber, sondern auch kleinere Kurierdienste und Transportfirmen mit Kleintransportern. Wer weiterhin im innereuropäischen Güterkraftverkehr tätig sein will, muss rechtzeitig die erforderliche Gemeinschaftslizenz beantragen und die strengen Nachweise erbringen.
Seit dem 21. Mai 2022 benötigen alle Transportunternehmen, die grenzüberschreitende Gütertransporte mit Fahrzeugen ab 2,5 Tonnen durchführen, eine EU-Lizenz. Dazu zählen auch Kurierdienste und Kleintransporteure, die bislang von der Regelung ausgenommen waren.
Die EU-Lizenz, auch Gemeinschaftslizenz genannt, ist eine zwingende Voraussetzung für alle Transportunternehmen, die gewerblichen Güterkraftverkehr innerhalb der Europäischen Union durchführen. Sie legitimiert den Transporteur dazu, Waren über Grenzen hinweg zu befördern oder Kabotageverkehre innerhalb anderer Mitgliedstaaten abzuwickeln.
Die rechtliche Grundlage bilden die EU-Verordnungen Nr. 1071/2009 und Nr. 1072/2009, die den Zugang zum Beruf und zum Markt regeln. Die Gültigkeit der EU-Lizenz beträgt mindestens zehn Jahre und kann anschließend verlängert werden. Eine gültige Lizenz ist nicht nur ein Nachweis rechtlicher Konformität, sondern auch ein Signal an Auftraggeber über die Seriosität und Professionalität eines Unternehmens.
Bis Mai 2022 galt die Lizenzpflicht ausschließlich für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen. Mit der Reform der sogenannten „Marktzugangsverordnung“ und der „Berufszugangsverordnung“ wurde der Anwendungsbereich deutlich erweitert. Seit dem 21. Mai 2022 müssen nun auch Transportunternehmen, die Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen einsetzen, eine EU-Lizenz beantragen, sofern sie grenzüberschreitend tätig sind.
Eine Übergangsregelung, die noch bis zum 21. Februar 2022 galt, wurde vollständig aufgehoben. Damit sind seither auch kleine Kurier- und Expressdienste betroffen, die bislang unter der Gewichtsschwelle lagen. Ziel der Neuregelung ist es, einheitliche Wettbewerbsbedingungen im europäischen Transportmarkt zu schaffen und faire Arbeitsbedingungen zu fördern.
Wer eine EU-Lizenz beantragen möchte, muss umfangreiche Nachweise erbringen. Die zuständige Verkehrsbehörde prüft dabei vier Hauptkriterien: persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und eine eigene Niederlassung. Unternehmen müssen geeignete Räumlichkeiten nachweisen, in denen relevante Unterlagen wie Beförderungsverträge, Buchführungsunterlagen oder Arbeitsverträge überprüft werden können.
Diese Dokumente müssen elektronisch oder in Papierform vorliegen. Der Antrag wird erst genehmigt, wenn alle Nachweise vollständig und aktuell sind. Wichtig ist, dass die Nachweise regelmäßig aktualisiert und bei Änderungen der Betriebsstruktur neu eingereicht werden. Die EU-Lizenz kann widerrufen werden, wenn sich herausstellt, dass die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.
Ein zentraler Bestandteil des Antrags ist die finanzielle Leistungsfähigkeit. Sie belegt, dass das Unternehmen über ausreichend Eigenkapital verfügt, um seine Transporttätigkeit sicherzustellen. Der Nachweis erfolgt über den geprüften Jahresabschluss eines Wirtschaftsprüfers oder einer akkreditierten Person. Die folgenden Bemessungsgrundlagen gelten:
| Fahrzeugtyp | Kapitalanforderung |
|---|---|
| Erstes Fahrzeug über 3,5 t | 9.000 € |
| Jedes weitere Fahrzeug über 3,5 t | 5.000 € |
| Jedes weitere Fahrzeug 2,5–3,5 t | 900 € |
| Nur Fahrzeuge 2,5–3,5 t: Erstes Fahrzeug | 1.800 € |
| Nur Fahrzeuge 2,5–3,5 t: Jedes weitere | 900 € |
Diese Regelung stellt sicher, dass nur wirtschaftlich stabile Unternehmen am EU-Markt teilnehmen. Reicht das Kapital nicht aus, kann der Antrag abgelehnt oder später widerrufen werden.
Mindestens eine Person im Unternehmen muss die fachliche Eignung besitzen, um ein Güterkraftverkehrsunternehmen zu leiten. Der Nachweis erfolgt über eine erfolgreich abgelegte IHK-Fachkundeprüfung im Güterkraftverkehr. Alternativ kann eine zehnjährige Leitungstätigkeit als gleichwertig anerkannt werden, sofern sie von der Industrie- und Handelskammer bestätigt wird. Auch die persönliche Zuverlässigkeit spielt eine entscheidende Rolle.
Weder der Unternehmer noch der Verkehrsleiter dürfen wegen Straftaten oder gravierender Verstöße gegen EU-Vorschriften auffällig geworden sein. Als Nachweis dienen ein aktuelles Führungszeugnis und eine Gewerbezentralregisterauskunft, die nicht älter als drei Monate sein dürfen. Diese Vorgaben sichern, dass nur vertrauenswürdige Unternehmen eine Lizenz erhalten.
Die EU-Lizenz ist nicht nur gesetzlich verpflichtend, sondern bietet auch wirtschaftliche Vorteile. Unternehmen, die ihre Lizenz rechtzeitig beantragen und ordnungsgemäß führen, sichern sich einen rechtssicheren Marktzugang und stärken ihre Position im Wettbewerb. Ohne Lizenz dürfen Transporteure ab 2,5 Tonnen keine grenzüberschreitenden Transporte mehr durchführen.
Verstöße können zu Bußgeldern, Lizenzentzug und Ausschluss vom europäischen Transportmarkt führen. Mit einer gültigen EU-Lizenz zeigen Frachtführer zudem Auftraggebern und Partnern ihre Professionalität und Zuverlässigkeit. Sie ist damit ein wichtiges Qualitätsmerkmal im europaweiten Wettbewerb und trägt zur langfristigen Stabilität des Unternehmens bei.
Fazit
Die EU-Lizenz ist seit 2022 auch für kleinere Transportfahrzeuge ab 2,5 Tonnen Pflicht. Wer rechtzeitig handelt, sichert sich nicht nur die gesetzliche Zulassung, sondern auch Vertrauen und Aufträge im europäischen Markt. Eine sorgfältige Antragstellung und vollständige Nachweise sind entscheidend, um die Lizenz schnell zu erhalten und dauerhaft erfolgreich grenzüberschreitend zu arbeiten.