Die Auftragsbestätigung, kurz AB, bezeichnet im kaufmännischen Schriftverkehr die verbindliche Mitteilung über die Annahme eines Auftrags. Laut DIN 69905 ist sie die Erklärung des Auftragnehmers, einen Auftrag gemäß der zuvor vereinbarten Bedingungen auszuführen. Sie bestätigt also, dass der Auftrag rechtlich zustande gekommen ist und schafft Klarheit über Preis, Menge, Liefertermin und weitere Konditionen. Die Auftragsbestätigung ist selbst kein eigenständiger Vertrag, sondern dokumentiert die Einigung zwischen den Parteien. Sie dient dazu, Missverständnisse oder Unklarheiten nach der Angebotsphase zu vermeiden und die Vereinbarung rechtsverbindlich festzuhalten.
Typische Begriffe, die im Kontext der Auftragsbestätigung verwendet werden, sind: Auftragsnummer, Fracht, Lieferschein und Referenz/Referenznummer.