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Drittland: Definition und Beispiele

Kurz erklärt

Ein Drittland ist aus Sicht der Europäischen Union grundsätzlich ein Staat, der kein Mitgliedstaat der EU ist. Beim Warenverkehr muss zusätzlich geprüft werden, ob ein Gebiet zum Zollgebiet und zum Mehrwertsteuergebiet der EU gehört. Diese territorialen Grenzen sind nicht in jedem Sondergebiet identisch.

Welche Länder sind Drittländer?

Typische Drittländer aus EU-Sicht sind die Schweiz, Norwegen, das Vereinigte Königreich, die USA, China, Japan oder Indien. Auch Staaten mit engen Abkommen oder einer Zollunion mit der EU bleiben grundsätzlich Drittländer; Abkommen können jedoch einzelne Zoll- und Verfahrensregeln verändern.

BeispielStatus aus EU-SichtWichtiger Hinweis
SchweizDrittlandgemeinsames Versandverfahren und Präferenzabkommen möglich
NorwegenDrittlandEWR-Mitglied, aber kein EU-Mitgliedstaat
Vereinigtes KönigreichDrittlandSonderregeln für Nordirland beim Warenverkehr beachten
TürkeiDrittlandZollunion erfasst bestimmte Waren, ersetzt aber nicht alle Zollformalitäten
USADrittlandreguläre Ein- und Ausfuhrformalitäten
ChinaDrittlandZoll, Einfuhrumsatzsteuer und mögliche handelspolitische Maßnahmen prüfen

Die konkrete Behandlung richtet sich nicht nur nach dem Land, sondern auch nach Ware, Ursprung, Verkehr, Empfänger und gewähltem Zollverfahren.

Drittland, Drittgebiet und EU-Sondergebiet

Im Alltag werden „Drittland“ und „Drittgebiet“ oft gleichgesetzt. Steuer- und zollrechtlich können sie unterschiedliche Sachverhalte beschreiben. Bestimmte Gebiete gehören politisch zu einem EU-Mitgliedstaat, sind aber vom Mehrwertsteuer- oder Zollgebiet ausgenommen.

GebietEU-ZollregelnEU-MehrwertsteuerregelnPraktische Folge
HelgolandneinneinWarenverkehr wird zoll- und umsatzsteuerlich besonders behandelt
BüsingenneinneinSonderstatus trotz Zugehörigkeit zu Deutschland
Kanarische InselnjaneinZollgebiet, aber nicht EU-Mehrwertsteuergebiet
Ålandinselnjaneinumsatzsteuerliche Ein- und Ausfuhrformalitäten
Ceuta und Melillaneinneinaußerhalb von Zoll- und Mehrwertsteuergebiet
Nordirlandja, für Waren besonders behandeltteilweise für WarenProtokoll- und Warenverkehrsregeln gesondert prüfen

Die Tabelle ist eine Orientierung. Für aktuelle Einzelfälle ist die territoriale Übersicht der Europäischen Kommission maßgeblich.

Welche Zollfolgen hat ein Drittlandversand?

Beim Versand aus der EU in ein Drittland handelt es sich regelmäßig um eine Ausfuhr. Beim Verbringen aus einem Drittland in die EU liegt regelmäßig eine Einfuhr vor. Dadurch können folgende Anforderungen entstehen:

  • EORI-Nummer für beteiligte Wirtschaftsbeteiligte,
  • Zollanmeldung über das zuständige elektronische Verfahren,
  • Warentarifnummer und präzise Warenbeschreibung,
  • Zollwert und Rechnungsunterlagen,
  • Ursprungsangaben und gegebenenfalls Präferenznachweise,
  • Genehmigungen sowie Verbote und Beschränkungen,
  • Ausfuhrbegleit- oder Versanddokumente,
  • Einfuhrabgaben und Einfuhrumsatzsteuer.

Ein Handelsabkommen kann einen ermäßigten Präferenzzoll ermöglichen. Es beseitigt die Zollanmeldung jedoch nicht automatisch. Voraussetzung ist regelmäßig ein ordnungsgemäßer Ursprungsnachweis.

Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Transportkosten

Bei der Einfuhr können Zoll und Einfuhrumsatzsteuer entstehen. Der Zoll hängt unter anderem von Warentarifnummer, Zollwert, Ursprung und anwendbaren Präferenzregeln ab. Die Einfuhrumsatzsteuer knüpft an die jeweils maßgebliche Bemessungsgrundlage an und kann auch bestimmte Neben- und Beförderungskosten einbeziehen.

Wer die Abgaben wirtschaftlich trägt und wer die Abfertigung organisiert, sollte vor Versand vertraglich geklärt werden. Incoterms-Klauseln verteilen Kosten, Pflichten und Gefahren zwischen Verkäufer und Käufer, ersetzen aber weder Zollrecht noch Steuerrecht.

Export in ein Drittland: Ablauf in sieben Schritten

  1. Ware klassifizieren: Warentarifnummer, Beschreibung und Verwendung bestimmen.
  2. Empfänger und Land prüfen: Sanktionen, Embargos und Genehmigungspflichten berücksichtigen.
  3. Ursprung klären: nichtpräferenziellen und gegebenenfalls präferenziellen Ursprung unterscheiden.
  4. Lieferbedingung festlegen: Zuständigkeit für Transport, Ausfuhr, Einfuhr und Abgaben vereinbaren.
  5. Dokumente erstellen: Handelsrechnung, Packliste, Transport- und gegebenenfalls Ursprungsunterlagen vorbereiten.
  6. Ausfuhr anmelden: erforderliche Zollanmeldung abgeben und Ausgang nachweisen.
  7. Einfuhr abstimmen: Importeur, Zollvertreter, Abgaben und Zustellung im Zielland organisieren.

Bei unvollständigen oder widersprüchlichen Angaben kann die Ware angehalten werden. Häufige Ursachen sind ungenaue Warenbeschreibungen, fehlende EORI-Nummern, falsche Werte oder ungeklärte Importzuständigkeiten.

Welche Dokumente sind typischerweise erforderlich?

Dokument / AngabeZweck
HandelsrechnungWert, Verkäufer, Käufer, Ware und Lieferbedingung dokumentieren
PacklistePackstücke, Gewichte und Inhalt zuordnen
TransportdokumentBeförderung und beteiligte Parteien nachweisen
Ausfuhr- oder EinfuhranmeldungWare in das vorgesehene Zollverfahren überführen
Ursprungs- oder PräferenznachweisUrsprung belegen und gegebenenfalls Zollvorteil beantragen
Genehmigung / Lizenzkontrollierte oder beschränkte Waren rechtmäßig verbringen

Welche Unterlagen tatsächlich notwendig sind, hängt von Ware, Land und Verfahren ab. Ein Frachtbrief ersetzt beispielsweise keine Handelsrechnung; eine Präferenzerklärung ersetzt keine Ausfuhranmeldung.

Wer ist Exporteur und wer ist Importeur?

Exporteur und Importeur sollten vor der Transportbuchung feststehen. Dabei reicht es nicht, nur den wirtschaftlichen Käufer und Verkäufer zu kennen. Zollrechtliche Ansässigkeit, Vertretung, Verfügungsbefugnis und die konkrete Lieferkette können die Rollen beeinflussen.

Besonders bei Reihengeschäften, Dreieckslieferungen, Fulfillment-Lagern oder einer DDP-Lieferung ist zu prüfen, wer rechtlich und technisch als Beteiligter auftreten kann. Eine ungeklärte Importeurrolle gehört zu den häufigsten Gründen für Verzögerungen im Drittlandverkehr.

Beispiel: Versand von Deutschland in die Schweiz

Ein deutsches Unternehmen verkauft ein Maschinenteil an einen Schweizer Kunden. Vor Abholung werden Warentarifnummer, Warenwert, Ursprung und Lieferbedingung festgelegt. Der Exporteur erstellt Handelsrechnung und Ausfuhranmeldung. Der Transport wird an der EU-Ausgangsstelle gestellt; die Ausfuhr muss ordnungsgemäß beendet werden. In der Schweiz übernimmt die vereinbarte Partei die Einfuhrabfertigung und die dortigen Abgaben.

Soll Nicht-Unionsware innerhalb Europas unter Aussetzung der Einfuhrabgaben weiterbefördert werden, kann statt einer sofortigen Einfuhrabfertigung ein T1-Versandverfahren relevant sein.

Drittland-Checkliste für den Versand

  • Ist das Ziel zoll- und umsatzsteuerlich tatsächlich Drittlandsgebiet?
  • Wer ist Exporteur, Importeur und Zollanmelder?
  • Sind EORI- und weitere Registrierungen vorhanden?
  • Stimmen Warenbeschreibung, Menge, Wert und Gewicht überein?
  • Ist die Warentarifnummer plausibel?
  • Bestehen Verbote, Beschränkungen oder Genehmigungspflichten?
  • Gibt es einen belastbaren Ursprungs- oder Präferenznachweis?
  • Welche Incoterms-Klausel und welcher benannte Ort gelten?
  • Wer trägt Zoll, Steuern, Vorlageprovisionen und Standkosten?
  • Welche Dokumente benötigt Frachtführer und Empfänger?

Häufige Fragen zum Drittland

Ist Großbritannien ein Drittland?

Ja. Seit dem Austritt aus der EU ist das Vereinigte Königreich grundsätzlich Drittland. Für Nordirland gelten beim Warenverkehr besondere Regelungen, die separat geprüft werden müssen.

Sind Schweiz und Norwegen Drittländer?

Ja. Beide sind keine EU-Mitgliedstaaten. Abkommen und das gemeinsame Versandverfahren erleichtern bestimmte Abläufe, ändern aber den Drittlandstatus nicht.

Sind die Kanarischen Inseln Drittland?

Sie gehören politisch zu Spanien und zum EU-Zollgebiet, aber nicht zum EU-Mehrwertsteuergebiet. Deshalb können bei Warenbewegungen umsatzsteuerliche Ein- und Ausfuhrformalitäten erforderlich sein.

Ist bei jedem Drittlandversand Zoll zu zahlen?

Nein. Ob Zoll entsteht, hängt von Ware, Wert, Ursprung, Verfahren und möglichen Präferenzen ab. Zollformalitäten können dennoch erforderlich sein.

Was ist der Unterschied zwischen Drittland und Drittstaat?

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden beide Begriffe meist gleich verwendet. In Steuer- und Zollvorschriften sind die jeweils definierten territorialen Begriffe entscheidend.

Quellen und Prüfstand

Fachlicher Prüfstand: 10.08.2026. Länder-, Sanktions- und Gebietsregelungen sollten vor jedem konkreten Versand erneut geprüft werden.

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