Ein Drittland, auch Drittstaat genannt, bezeichnet im Zoll- und Völkerrecht alle Länder, die nicht Teil des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind. Zum EWR zählen die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Island, Norwegen und Liechtenstein. Staaten außerhalb dieses Raums – etwa die Schweiz, die USA, China, Russland oder seit dem Brexit auch das Vereinigte Königreich – gelten daher als Drittländer. Diese Einordnung hat weitreichende rechtliche Folgen: Drittlandgeschäfte unterliegen besonderen zollrechtlichen, steuerlichen und administrativen Regelungen. Insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer und Zollabwicklung ist die Unterscheidung zwischen innergemeinschaftlichen Lieferungen und Exporten in Drittländer von zentraler Bedeutung.
Typische Begriffe, die im Kontext des Drittlands verwendet werden, sind: EORI Nummer, DHL, Versender, und Export
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