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Fahrtenschreiber auslesen: Pflicht & Fristen erklärt

Fahrtenschreiber auslesen

Das Auslesen des Fahrtenschreibers ist eine gesetzlich vorgeschriebene Kernaufgabe im gewerblichen Güter- und Personenverkehr. Unternehmen müssen feste Fristen einhalten, um Bußgelder und rechtliche Folgen zu vermeiden. Sowohl Fahrerkartendaten als auch Massenspeicherdaten des digitalen Tachographen müssen regelmäßig heruntergeladen, geprüft und sicher archiviert werden. Moderne Auslesetechniken und Softwarelösungen erleichtern diesen Prozess erheblich. Wer die gesetzlichen Vorgaben kennt und korrekt umsetzt, stellt die Compliance sicher und schützt sein Unternehmen dauerhaft vor Sanktionen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Auslesen des Fahrtenschreibers ist gesetzlich verpflichtend.
  • Fahrerkarten sind alle 28 Tage auszulesen, ab dem 31.12.2024 alle 56 Tage.
  • Der Massenspeicher des Fahrtenschreibers muss spätestens alle 90 Tage ausgelesen werden.
  • Alle Daten sind mindestens ein Jahr manipulationssicher zu archivieren.
  • Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder für Fahrer und Unternehmen.

Wie oft muss der Fahrtenschreiber ausgelesen werden?

Der Fahrtenschreiber muss regelmäßig ausgelesen werden. Die Fahrerkarte ist alle 28 Tage, ab dem 31.12.2024 alle 56 Tage auszulesen. Der Massenspeicher des digitalen Tachographen muss spätestens alle 90 Tage gesichert werden.

Gesetzliche Pflicht zum Auslesen des Fahrtenschreibers

Das Auslesen des Fahrtenschreibers ist keine freiwillige Maßnahme. Es handelt sich um eine gesetzliche Pflicht, die der Kontrolle von Lenk- und Ruhezeiten dient. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Übermüdung zu vermeiden. Unternehmen sind verpflichtet, die Einhaltung aktiv zu überwachen. Die Verantwortung liegt nicht allein beim Fahrer, sondern auch beim Betrieb. Behörden können die Daten jederzeit anfordern. Werden Fristen versäumt, gilt dies als Ordnungswidrigkeit. Die Vorschriften sind europaweit harmonisiert und gelten für nationale sowie internationale Transporte.

Fristen und Pflichten im Überblick

Die gesetzlichen Fristen sind klar definiert und müssen exakt eingehalten werden. Besonders wichtig sind die Zeiträume für Fahrerkarte und Massenspeicher. Zusätzlich besteht eine Archivierungspflicht. Die Daten müssen jederzeit verfügbar sein. Außerdem müssen sie manipulationssicher gespeichert werden. Eine lückenlose Dokumentation ist entscheidend. Auch ältere Daten müssen bei Kontrollen vorgelegt werden können.

BereichVorgeschriebene Frist
FahrerkarteAlle 28 Tage (ab 31.12.2024: 56 Tage)
MassenspeicherAlle 90 Tage
ArchivierungMindestens 1 Jahr
SanktionenHohe Bußgelder bei Verstößen

Manuelles Auslesen mit Download-Key

Beim manuellen Auslesen kommen spezielle Download-Keys zum Einsatz. Bekannte Geräte sind der DAKO Key oder Module von VDO. Die Fahrerkarte wird in einen Kartenleser gesteckt. Anschließend wird der Download-Key an die 6-Pin-Schnittstelle des Tachographen angeschlossen. Die Daten werden direkt auf dem Gerät gespeichert. Für das Auslesen des Massenspeichers ist zusätzlich die Unternehmenskarte erforderlich. Sie wird in den rechten Slot des Fahrtenschreibers gesteckt. Diese Methode ist zuverlässig, jedoch zeitaufwendig.

Automatisiertes Auslesen per Remote Download

Der Remote Download ist eine moderne und besonders effiziente Lösung. Dabei werden Telematikboxen fest im Fahrzeug installiert. Die Datenübertragung erfolgt drahtlos über Mobilfunk oder Bluetooth. Alle Informationen werden verschlüsselt an ein Rechenzentrum gesendet. Das Unternehmen erhält die Daten automatisch und fristgerecht. Eine manuelle Fahrzeuganbindung entfällt vollständig. Dadurch sinkt der administrative Aufwand erheblich. Besonders bei größeren Fuhrparks ist diese Methode wirtschaftlich sinnvoll.

Auslesegeräte, Software und technische Voraussetzungen

Für das Auslesen werden geeignete Geräte und Systeme benötigt. Dazu zählen Download-Keys, die Unternehmenskarte und eine passende Software. Programme wie TachoComplete oder DAKO Fleet erleichtern die Auswertung und Archivierung. Für die manuelle Methode ist ein PC mit Internetverbindung erforderlich. Die Software sorgt für eine strukturierte Ablage. Fristüberschreitungen werden frühzeitig erkannt. So bleibt das Unternehmen jederzeit rechtssicher aufgestellt.

Archivierung, Datenschutz und Bußgelder vermeiden

Die Archivierung der ausgelesenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Alle Dateien müssen mindestens ein Jahr sicher gespeichert werden. Wichtig ist der Schutz vor Manipulation und Datenverlust. Digitale Archivsysteme bieten hier klare Vorteile. Die Daten liegen meist im .ddd-Format vor und enthalten sensible Informationen. Deshalb spielt der Datenschutz nach DSGVO eine zentrale Rolle. Bei Kontrollen müssen alle Daten vollständig vorgelegt werden können. Fehlen Daten, drohen hohe Bußgelder für Fahrer und Unternehmen.

Fahrtenschreiber auslesen Fazit

Das Auslesen des Fahrtenschreibers ist eine zentrale Pflicht im Fuhrparkmanagement. Wer Fristen einhält und Daten korrekt archiviert, vermeidet Bußgelder und rechtliche Risiken. Moderne Remote-Download-Lösungen sparen Zeit und reduzieren Fehler. Sie erhöhen die Planungssicherheit und entlasten Fahrer sowie Verwaltung. Eine professionelle und rechtssichere Lösung zahlt sich langfristig aus und sorgt für maximale Compliance im Unternehmen.

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