Registrieren
Login

EKAER Nummer Ungarn: Alle Grundregeln

EKAER Nummer Ungarn

Der Transport von Waren nach Ungarn, aus Ungarn oder innerhalb Ungarns unterliegt strengen Meldepflichten. Eine zentrale Rolle spielt dabei die EKAER-Nummer, die zur Kontrolle des Warenverkehrs dient. Fehler bei der Meldung können zu empfindlichen Strafen führen. Besonders wichtig ist es daher, genau zu wissen, wann eine EKAER-Pflicht besteht, wer verantwortlich ist und welche Daten zwingend gemeldet werden müssen. Dieser Leitfaden erklärt alle Grundregeln verständlich, vollständig und praxisnah – mit klarem Fokus auf den Transport von, nach und innerhalb von Ungarn.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EKAER-Pflicht gilt ausschließlich für LKWs über 3,5 t zulässige Gesamtmasse.
  • Fahrzeuge bis 3,5 t zGM sind nicht EKAER-pflichtig.
  • Eine EKAER-Nummer ist erforderlich bei Importen nach Ungarn, Exporten aus Ungarn und Inlandstransporten innerhalb Ungarns.
  • Der meldende Steuerpflichtige trägt immer die volle Verantwortung für die Richtigkeit der Daten.
  • Fahrzeugänderungen müssen sofort im EKAER-System aktualisiert werden, sonst darf der Transport nicht fortgesetzt werden.

Wann ist eine EKAER-Nummer beim Transport nach oder innerhalb von Ungarn erforderlich?

Eine EKAER-Nummer ist immer dann erforderlich, wenn Waren mit einem LKW über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse nach Ungarn, aus Ungarn oder innerhalb Ungarns transportiert werden. Kleintransporter bis 3,5 t sind davon ausgenommen.

Wann gilt die EKAER-Pflicht beim Transport nach Ungarn?

Die EKAER-Pflicht greift ausschließlich bei Transporten mit Fahrzeugen über 3,5 t zGM. Entscheidend ist dabei nicht die Ladungsmenge, sondern das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs. Wird Ware nach Ungarn importiert, muss vor Transportbeginn eine gültige EKAER-Nummer vorliegen. Ohne diese Nummer gilt der Transport als nicht ordnungsgemäß gemeldet.

Fahrzeuge bis 3,5 t, etwa Kleintransporter oder Kuriere, sind grundsätzlich von der EKAER-Pflicht befreit. Die Regelung betrifft somit ausschließlich klassische LKW-Transporte. Diese klare Abgrenzung ist wichtig, um unnötige Meldungen oder Bußgelder zu vermeiden.

Transport aus Ungarn: EKAER-Regeln für Exporte

Auch beim Export aus Ungarn ist die EKAER-Nummer verpflichtend, sofern ein LKW über 3,5 t eingesetzt wird. Die Verantwortung liegt in diesem Fall beim Versender der Ware. Er muss sicherstellen, dass alle Angaben korrekt und vollständig im System hinterlegt sind. Dazu zählen insbesondere die Transportrichtung, das Startdatum und das amtliche Kennzeichen.

Fehlt die EKAER-Nummer oder ist sie fehlerhaft, kann dies bei Kontrollen zu Sanktionen führen. Exporte ohne gültige EKAER-Registrierung gelten als Verstoß gegen ungarisches Steuerrecht. Deshalb ist eine sorgfältige Vorbereitung unerlässlich.

Inlandstransporte innerhalb Ungarns richtig melden

Bei Inlandstransporten innerhalb Ungarns besteht ebenfalls EKAER-Pflicht für LKWs über 3,5 t. Verantwortlich ist hier die im Vertrag benannte Partei, also entweder Verkäufer oder Käufer. Entscheidend ist, wer laut Vereinbarung die Steuerpflicht übernimmt.

Die EKAER-Nummer muss vor Beginn des Transports erstellt werden. Auch hier gelten dieselben Datenanforderungen wie bei Import und Export. Besonders wichtig ist die klare vertragliche Regelung der Zuständigkeit. Unklare Absprachen führen häufig zu Meldefehlern und rechtlichen Problemen.

Welche Daten sind für die EKAER-Nummer zwingend erforderlich?

Für die Erstellung einer EKAER-Nummer sind bestimmte Angaben verpflichtend. Ohne diese Daten kann keine gültige Meldung erfolgen. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Pflichtangaben übersichtlich zusammen:

Erforderliche AngabeBeschreibung
TransportrichtungImport nach Ungarn, Export aus Ungarn oder Inlandstransport
TransportbeginnDatum, an dem der Transport startet
Amtliches KennzeichenKennzeichen der Zugmaschine oder Fahrzeugkombination

Alle Angaben müssen vor Transportbeginn im System hinterlegt werden. Nachträgliche Korrekturen sind nur unter bestimmten Bedingungen zulässig.

Verantwortung für die EKAER-Meldung klar geregelt

Die Verantwortung für die EKAER-Meldung liegt immer beim meldenden Steuerpflichtigen. Diese Verantwortung kann nicht auf das Transportunternehmen abgewälzt werden. Beim Import nach Ungarn ist der Empfänger verantwortlich.

Beim Export aus Ungarn trägt der Versender die Pflicht. Bei Inlandstransporten gilt die im Vertrag festgelegte Partei als zuständig. Fehlerhafte oder fehlende Meldungen werden dem Steuerpflichtigen angelastet. Deshalb ist eine interne Kontrolle der Daten besonders wichtig.

Pflichten des Transportunternehmens und Fahrzeugänderungen

Auch das Transportunternehmen hat klare Pflichten. Es muss die EKAER-Nummer im CMR-Frachtbrief im Feld „Bemerkungen / Remarks“ eintragen. Außerdem ist die Nummer dem Fahrer vor Transportbeginn mitzuteilen. Kommt es zu einer Fahrzeugänderung, muss der Auftraggeber sofort informiert werden.

In diesem Fall ist der meldende Steuerpflichtige verpflichtet, die Daten im EKAER-System der NAV zu aktualisieren. Der Transport darf nicht mit falschen Fahrzeugdaten fortgesetzt werden. Diese Regel ist strikt und wird bei Kontrollen konsequent durchgesetzt.

Fazit

Die EKAER-Nummer ist beim Transport von, nach und innerhalb von Ungarn kein optionales Detail, sondern eine zentrale Pflicht. Wer die Regeln kennt, Zuständigkeiten klar definiert und Fahrzeugdaten aktuell hält, vermeidet Risiken und Verzögerungen. Besonders wichtig ist die klare Abgrenzung: EKAER gilt nur für LKWs über 3,5 t. Eine saubere Vorbereitung schützt vor Bußgeldern und sorgt für reibungslose Transporte im ungarischen Warenverkehr.

exit-upchevron-rightarrow-right