Die Vorlageprovision bezeichnet eine Servicegebühr, die Spediteure, Kurier-, Express- und Paketdienste (KEP-Dienste) erheben, wenn sie für ihre Kunden Einfuhrabgaben wie Zölle oder Einfuhrumsatzsteuer beim Zoll vorstrecken. Diese Gebühr dient dazu, die durch die Verauslagung entstehenden Kapitalkosten sowie den administrativen Aufwand abzudecken. Sie fällt immer dann an, wenn der Transporteur in finanzielle Vorleistung gehen muss, um eine schnelle und reibungslose Zollabfertigung sicherzustellen. Für den Auftraggeber bedeutet die Vorlageprovision somit ein Entgelt für die Erleichterung und Beschleunigung des Importprozesses.