Ein Speditionsvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem sich ein Spediteur verpflichtet, Güter im Auftrag eines Versenders durch einen Frachtführer transportieren zu lassen. Dabei übernimmt der Spediteur die Organisation, nicht zwingend die Durchführung der Beförderung.
Der Speditionsvertrag ist im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt, genauer in den §§ 453 bis 466 HGB. Er spielt eine zentrale Rolle in der Transportwirtschaft. Anders als beim Frachtvertrag transportiert der Spediteur die Ware in der Regel nicht selbst. Stattdessen organisiert er den Transport und beauftragt dafür einen Frachtführer.
Ein klassisches Beispiel: Ein Unternehmen möchte Ware von Berlin nach München verschicken. Es beauftragt einen Spediteur, der wiederum den passenden Frachtführer auswählt und den gesamten Ablauf koordiniert. Der Spediteur ist also eine Art „Transportmanager“.
Typische Leistungen im Speditionsvertrag sind die Auswahl des Transportmittels, das Einholen von Angeboten, die Erstellung von Versandpapieren und die Überwachung des Transportablaufs. Auch Lagerung, Zwischenumschlag und Versicherung können Bestandteil des Vertrags sein. Der Spediteur erhält dafür eine sogenannte Spediteurvergütung.