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Ausfuhranmeldung: Definition und Beispiele

Was ist eine Ausfuhranmeldung?

Die Ausfuhranmeldung ist ein zollrechtliches Dokument, das zur Kontrolle und Überwachung von Warenexporten aus der Europäischen Union dient. Sie erfüllt zwei zentrale Funktionen: Zum einen stellt sie sicher, dass alle Ausfuhren den geltenden Exportbestimmungen entsprechen, und zum anderen ermöglicht sie die statistische Erfassung der grenzüberschreitenden Warenströme. Eine Ausfuhranmeldung ist immer dann erforderlich, wenn Waren mit einem Rechnungswert von über 1.000 EUR oder einem Gewicht von mehr als 1.000 kg in ein Land außerhalb der EU exportiert werden. Für Sendungen unterhalb dieser Schwelle genügt eine vereinfachte, mündliche Anmeldung durch Vorlage der Handelsrechnung an der Zollstelle. Damit bildet die Ausfuhranmeldung einen zentralen Bestandteil des internationalen Warenverkehrs und gewährleistet Transparenz und Rechtssicherheit im Exportprozess.

Typische Begriffe, die im Kontext der Ausfuhranmeldung verwendet werden, sind: MRN Nummer, Binnenzollamt,  Sendungsinformationssystem und Atlas

Ausfuhranmeldung Bedeutung kurz & knapp erklärt

  • Die Ausfuhranmeldung ist bei Exporten außerhalb der EU verpflichtend.
  • Sie erfolgt elektronisch über das ATLAS-System der Zollbehörden.
  • Wichtige Angaben sind z. B. Warenwert, Zolltarifnummer und Bestimmungsland.
  • Ohne gültige Anmeldung drohen Verzögerungen, Bußgelder oder Steuerprobleme.
  • Für Exporte über 1.000 € oder 1.000 kg ist sie zwingend erforderlich.

Häufige Fragen zur Ausfuhranmeldung

Wie funktioniert eine Ausfuhranmeldung?

Eine Ausfuhranmeldung wird elektronisch über das ATLAS-System beim Zoll eingereicht. Dabei werden alle relevanten Informationen zur Ware, zum Exporteur und zum Empfänger übermittelt.

Wann muss eine Ausfuhr angemeldet werden?

Eine Ausfuhranmeldung ist grundsätzlich erforderlich, wenn Waren aus dem Zollgebiet der EU in ein Drittland verbracht werden. Sie muss vor dem physischen Verbringen der Waren aus dem Zollgebiet erfolgen.

Welche Ausfuhranmeldungen gibt es?

Es gibt zwei Hauptarten von Ausfuhranmeldungen: die normale Ausfuhranmeldung für reguläre Exporte und die vereinfachte Ausfuhranmeldung für bestimmte Waren oder zugelassene Wirtschaftsbeteiligte. Beide Arten können je nach Situation und Berechtigung des Exporteurs verwendet werden.

Was passiert ohne Ausfuhranmeldung?

Ohne korrekte Ausfuhranmeldung können Waren nicht legal aus dem Zollgebiet der EU ausgeführt werden. Dies kann zu Verzögerungen, Strafen oder sogar zur Beschlagnahme der Waren führen.

Wer erstellt die Ausfuhranmeldung?

Die Ausfuhranmeldung wird in der Regel vom Exporteur oder einem von ihm beauftragten Zollagenten erstellt. Der Exporteur trägt jedoch die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.

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