Die Abstellgenehmigung bezeichnet eine behördliche oder vertragliche Erlaubnis, die einem Transportunternehmen oder Dienstleister gestattet, Waren oder Sendungen an einem bestimmten Ort abzustellen, ohne dass eine persönliche Übergabe an den Empfänger erforderlich ist. Sie dient vor allem im Logistik- und Transportwesen der rechtlichen Absicherung und Organisation von Zustellprozessen.
Durch die Abstellgenehmigung wird festgelegt, dass das Abstellen von Gütern an einem definierten Ort – etwa in einer Garage, auf einem Grundstück oder an einer vereinbarten Stelle – rechtlich zulässig ist und den Vorschriften zur Sicherheit, Ordnung und Haftung entspricht. Damit schafft sie sowohl für das Transportunternehmen als auch für den Empfänger Klarheit über Verantwortung und Haftungsgrenzen im Falle von Verlust, Beschädigung oder Diebstahl.
Typische Begriffe, die im Kontext der Abstellgenehmigung verwendet werden, sind: Abstellort, Dauerhafte Erlaubnis, Sendungsverfolgung und Abstellerlaubnis