Eine Abholgenehmigung oder Abholerlaubnis bezeichnet die schriftliche oder mündliche Erlaubnis, dass eine andere Person als der eigentliche Empfänger eine Sendung bei einer Spedition oder einem Paketdienstleister abholen darf. Diese Genehmigung dient als Nachweis, dass der Abholer im Auftrag des Empfängers handelt und berechtigt ist, die Ware entgegenzunehmen. Rechtlich betrachtet handelt es sich dabei um eine Form der Vollmacht, die eine einmalige oder dauerhafte Berechtigung zur Abholung umfasst. Damit wird sichergestellt, dass die Sendung nicht unbefugt ausgehändigt wird und die Zustellung weiterhin nachvollziehbar bleibt.
Typische Begriffe, die im Kontext der Abholgenehmigung verwendet werden, sind: DHL, Versender, Hermes, Abholzeitfenster und Paketdienst