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Ausfuhranmeldung: Definition und Beispiele

Was ist eine Ausfuhranmeldung?

Eine Ausfuhranmeldung ist eine zollrechtliche Erklärung, die bei der Ausfuhr von Waren aus der Europäischen Union in ein Drittland abgegeben werden muss. Sie dient dazu, die Ausfuhrvorgänge statistisch zu erfassen und sicherzustellen, dass alle zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. In der Praxis ist eine Ausfuhranmeldung verpflichtend, wenn der Rechnungswert der Ware über 1.000 Euro liegt oder das Eigengewicht der Sendung 1.000 Kilogramm überschreitet.

Die Anmeldung erfolgt elektronisch über das Zollsystem ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem). Nach erfolgreicher Prüfung durch den Zoll wird ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) erstellt, das eine eindeutige MRN (Master Reference Number) enthält. Dieses Dokument begleitet die Ware bis zum Ausgang aus dem Zollgebiet der EU und dient als Nachweis für die ordnungsgemäße Ausfuhr. Die Ausfuhranmeldung enthält wichtige Angaben wie den Ausführer, den Empfänger, die Warennummer nach TARIC, den Warenwert sowie Informationen zum Transport.

Typische Begriffe, die im Kontext der Ausfuhranmeldung verwendet werden, sind: MRN Nummer, Binnenzollamt,  Sendungsinformationssystem und Atlas

Häufige Fragen zur Ausfuhranmeldung

Wie funktioniert eine Ausfuhranmeldung?

Eine Ausfuhranmeldung wird elektronisch über das ATLAS-System beim Zoll eingereicht. Dabei werden alle relevanten Informationen zur Ware, zum Exporteur und zum Empfänger übermittelt.

Wann muss eine Ausfuhr angemeldet werden?

Eine Ausfuhranmeldung ist grundsätzlich erforderlich, wenn Waren aus dem Zollgebiet der EU in ein Drittland verbracht werden. Sie muss vor dem physischen Verbringen der Waren aus dem Zollgebiet erfolgen.

Welche Ausfuhranmeldungen gibt es?

Es gibt zwei Hauptarten von Ausfuhranmeldungen: die normale Ausfuhranmeldung für reguläre Exporte und die vereinfachte Ausfuhranmeldung für bestimmte Waren oder zugelassene Wirtschaftsbeteiligte. Beide Arten können je nach Situation und Berechtigung des Exporteurs verwendet werden.

Was passiert ohne Ausfuhranmeldung?

Ohne korrekte Ausfuhranmeldung können Waren nicht legal aus dem Zollgebiet der EU ausgeführt werden. Dies kann zu Verzögerungen, Strafen oder sogar zur Beschlagnahme der Waren führen.

Wer erstellt die Ausfuhranmeldung?

Die Ausfuhranmeldung wird in der Regel vom Exporteur oder einem von ihm beauftragten Zollagenten erstellt. Der Exporteur trägt jedoch die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.

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