Die Ausfuhranmeldung (auch Zollanmeldung für die Ausfuhr genannt) ist das zentrale Dokument im internationalen Warenverkehr, mit dem Waren offiziell beim Zoll für den Export in ein Drittland (Länder außerhalb der Europäischen Union) angemeldet werden. Sie dient den Zollbehörden zur Überwachung von Exportbeschränkungen, Verboten und der Erhebung statistischer Daten für den Außenhandel.
Als digitale Spedition macht DAGO Express Ihren weltweiten Transport einfach: Wir erklären Ihnen nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern unterstützen Sie auch bei der korrekten zollrechtlichen Abwicklung über das elektronische Zollsystem ATLAS.
Viele Exporteure sind unsicher, ob sie für ihre Sendung zwingend eine Zollanmeldung abgeben müssen. Die Pflicht richtet sich streng nach dem Warenwert und dem Gewicht der Sendung:
Seit vielen Jahren erfolgt die Zollabwicklung in Deutschland ausschließlich digital über das IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungssystem). Der klassische Papier-Vordruck ("Einheitspapier") gehört der Vergangenheit an.
Das Standard-Exportverfahren läuft in der Praxis in einem zweistufigen Prozess ab:
| Stufe / Zollstelle | Was passiert dort? |
|---|---|
| 1. Ausfuhrzollstelle (Zollamt an Ihrem Firmensitz) | Hier wird die Ausfuhranmeldung digital via ATLAS eingereicht. Der Zoll prüft die Dokumente und die Ware vor Ort (Gestellung). Nach der Freigabe wird das ABD (Ausfuhrbegleitdokument) mit einer eindeutigen MRN-Nummer (Master Reference Number) erstellt. |
| 2. Ausgangszollstelle (Zollamt an der EU-Außengrenze) | Wenn der Lkw die EU-Grenze (oder den Flughafen/Hafen) erreicht, scannt die Ausgangszollstelle die MRN auf dem ABD. Sobald die Ware die Grenze physisch passiert, generiert das System automatisch den **Ausgangsvermerk (AGV)** für Ihren Steuerberater. |
Steuer-Tipp für Exporteure: Der elektronische Ausgangsvermerk (AGV) ist Ihr gesetzlicher Nachweis gegenüber dem Finanzamt, dass die Ware die Europäische Union tatsächlich verlassen hat. Nur mit diesem Beleg ist die Sendung für Sie als Verkäufer umsatzsteuerfrei!
Um eine elektronische Zollanmeldung fehlerfrei und ohne Verzögerungen durchführen zu können, müssen der Spedition oder dem Zollagenten folgende Daten und Dokumente vorliegen:
Das bewusste oder unwissentliche Ausführen von meldepflichtigen Waren ohne Anmeldung stellt einen Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) dar. Es drohen empfindliche Bußgelder, Verzögerungen an der Grenze und im schlimmsten Fall die Beschlagnahmung der Fracht durch den Zoll.
Nach der elektronischen Übermittlung via ATLAS hat die zuständige Ausfuhrzollstelle gesetzlich eine Bearbeitungs- und Überprüfungszeit (die sogenannte Gestellungsfrist). In der Regel liegt die Freigabezeit zwischen 2 und 24 Stunden, sofern keine physische Zollbeschau der Ware angeordnet wird.
MRN steht für Master Reference Number (früher Bewegungsmeldungsnummer). Es handelt sich um einen 18-stelligen alphanumerischen Code inklusive Barcode auf dem Ausfuhrbegleitdokument. Mit dieser Nummer kann der Transportstatus der Zollsendung EU-weit in Echtzeit nachverfolgt werden.
Verzichten Sie auf bürokratischen Stress. Bei grenzüberschreitenden Transporten in Drittländer wie die Schweiz, Großbritannien oder weltweit übernimmt DAGO Express auf Wunsch die komplette Erstellung der Ausfuhranmeldung für Sie. Schnell, digital und absolut rechtssicher.
Typische Begriffe, die im Kontext der Ausfuhranmeldung verwendet werden, sind: MRN Nummer, Binnenzollamt, Sendungsinformationssystem und Atlas
Eine Ausfuhranmeldung wird elektronisch über das ATLAS-System beim Zoll eingereicht. Dabei werden alle relevanten Informationen zur Ware, zum Exporteur und zum Empfänger übermittelt.
Eine Ausfuhranmeldung ist grundsätzlich erforderlich, wenn Waren aus dem Zollgebiet der EU in ein Drittland verbracht werden. Sie muss vor dem physischen Verbringen der Waren aus dem Zollgebiet erfolgen.
Es gibt zwei Hauptarten von Ausfuhranmeldungen: die normale Ausfuhranmeldung für reguläre Exporte und die vereinfachte Ausfuhranmeldung für bestimmte Waren oder zugelassene Wirtschaftsbeteiligte. Beide Arten können je nach Situation und Berechtigung des Exporteurs verwendet werden.
Ohne korrekte Ausfuhranmeldung können Waren nicht legal aus dem Zollgebiet der EU ausgeführt werden. Dies kann zu Verzögerungen, Strafen oder sogar zur Beschlagnahme der Waren führen.
Die Ausfuhranmeldung wird in der Regel vom Exporteur oder einem von ihm beauftragten Zollagenten erstellt. Der Exporteur trägt jedoch die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.